Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat sämtliche Allgemeine Genehmigungen (AGGen), die zum 31. März 2025 abgelaufen wären, bis zum 31. März 2026 verlängert. Einige der verlängerten AGGen wurden mit Wirkung zum 1. April 2025 angepasst. Wir stellen die Änderungen vor.
Die US-amerikanische Regierung unter Donald Trump hat begonnen, ihre protektionistische Wirtschaftspolitik umzusetzen und hat Zölle auf Waren aus der EU sowie aus weiteren Staaten wie Kanada und Mexiko eingeführt. Bereits im Wahlkampf hatte Trump damit geworben, während einer zweiten Amtszeit das Augenmerk auf den Schutz der amerikanischen Wirtschaft zu legen und einem US-Handelsdefizit u.a. durch Zölle zu begegnen.
Anlässlich des dritten Jahrestages des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die EU am 24. Februar 2025 ihr 16. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Wir stellen die wesentlichen Ergänzungen vor.
Am 26. Februar 2025 stellte die Europäische Kommission zwei Omnibuspakete vor, die bedeutende Änderungen an der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie-Verordnung enthalten. Wichtige Punkte sind Entlastungen für Unternehmen, ein harmonisierter Anwendungsbereich für Firmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und neue Sorgfaltspflichten der CSDDD.
Die EU-Kommission macht im Rahmen des „Omnibus-Pakets I“ Änderungsvorschläge zum CO2-Grenzausgleichssystem und reagiert damit auf die anhaltende Kritik von Wirtschaftsunternehmen an den komplexen Regelungen. Gleichzeitig müssen sich Importeure weiter auf die Vollimplementierung im Jahr 2026 vorbereiten. Dieser Beitrag stellt die geplanten Änderungen dar und zeigt auf, was (trotzdem) 2025 zu tun ist.
Die Europäische Kommission stellte am 5. Februar 2025 ihre Toolbox für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Handel vor. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind nicht neu, sondern wiederholen in wesentlichen Teilen die Vorschläge der Kommission für eine Reform des Unionszollkodexes, welche sie bereits im Mai 2023 vorgestellt hat. Neu ist allerdings, dass die Kommission die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Bereich E-Commerce erheblich beschleunigen möchte. Unter anderem schlägt sie vor, die Zollrechtsreform auf 2026 vorzuziehen.
Am 30. Januar 2025 hat die Europäische Kommission ihren Bericht über die Umsetzung der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-Verordnung) für den Berichtszeitraum 2022 – 2023 vorgestellt.
Die Umsetzung der Richtlinien (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) und (EU) 2022/2557 (CER-Richtlinie) ist in Deutschland vorerst gescheitert. Wie nun bekannt geworden ist, konnten sich die bisherigen Ampel-Koalitionäre nach dem Bruch der Regierung nicht mehr auf eine Umsetzung der Richtlinien in das deutsche Recht einigen. Unternehmen sollten ungeachtet dessen prüfen, ob sie von den Umsetzungsgesetzen voraussichtlich betroffen sein werden und die Implementierung der damit einhergehenden Pflichten vorbereiten.
Am 12. Dezember 2024 trat die Verordnung VO (EU) 2024/3015 über das Verbot von Produkten, die unter Einsatz von Zwangsarbeit auf dem Unionsmarkt hergestellt wurden, („FLR“) in Kraft. Das Verbot wird ab dem 14. Dezember 2027 auf Produkte Anwendung finden, die in die EU in Verkehr zu bringen, bereitzustellen oder aus der EU exportieren. Die FLR folgt unter anderem dem US-amerikanischen „The Uyghur Forced Labor Prevention Act (“UFLPA”)“, der ebenfalls Importverbote für Produkte aus Zwangsarbeit beinhaltet.
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