Die Verordnung (EU) 2025/40 vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (nachfolgend „PPWR“) ist ab dem 12. August 2026 anwendbar. Wenige Tage vor Anwendungsbeginn, am 1. August 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission die aktualisierte Fassung der „Häufig gestellten Fragen“ (nachfolgend „FAQ“) zur PPWR, die 33 neue oder überarbeitete Fragen enthält.
In den Artikeln 20 bis 24 der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-Verordnung) sind die Vorschriften für den Verkauf, den Preis, die Abgabe, den Rückkauf und die Löschung von CBAM-Zertifikaten festgelegt. Der Entwurf der delegierten Verordnung (DVO-Entwurf), der am 9. Juli 2026 veröffentlicht wurde, enthält detaillierte Vorschriften zur Abwicklung des Verkaufs und des Rückkaufs von CBAM-Zertifikaten. Interessierte Parteien sind eingeladen, hierzu bis zum 6. August 2026 Stellung zu nehmen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichen Elemente des Entwurfs der delegierten Verordnung und die wichtigsten Erkenntnisse für die Interessenträger.
Am 30. Juni 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1457, mit der die im Rahmen der neuen Stahlverordnung (Verordnung (EU) 2026/1384) eröffneten länderspezifischen Zollkontingente zugeteilt wurden; diese Verordnung ersetzt die seit 2019 geltenden Stahlschutzmaßnahmen, die am 30. Juni 2026 außer Kraft traten. Das Ausmaß dieser Änderung ist erheblich: Der neue Rahmen sieht Zollkontingente in Höhe von 18.345.922 Tonnen für 26 Produktkategorien vor, wobei für alle Einfuhren, die über das Kontigent hinausgehen, nun ein ad-valorem-Zollsatz von 50% gilt. Die Durchführungsverordnung gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2026, die Kommission muss bis zum Jahresende prüfen, ob der Produktumfang um weitere Produkte ergänzt werden muss.
Am 13. Juli 2026 hat die Europäische Kommission per delegiertem Rechtsakt den neuen Anhang I der EUDR sowie den Durchführungsrechtsakt zur Anpassung der neuen Funktionalitäten des Informationssystems (TRACES) veröffentlicht. Zeitgleich ist das Informationssystem wieder online verfügbar gemacht worden. Im Folgenden fassen wir die für die Praxis relevantesten Änderungen zusammen und ordnen den weiteren Zeitplan ein.
Am 19. Mai 2026 hat das Europäische Parlament den neuen Entwurf für eine FDI-Screening-Verordnung angenommen. Mit dem Entwurf reformiert die EU ihr System zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen (Foreign Direct Investments - FDI). Der Rat der Europäischen Union hatte am 10. Februar 2026 den Entwurf für die neue Verordnung (2024/0017 (COD)) bestätigt und ihn offiziell an das Parlament weitergeleitet. Die Verordnung soll die bisherige Verordnung (EU) 2019/452 vollständig ersetzen.
Am 4. Mai 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre lang erwartete Überprüfung zur Vereinfachung der EU Deforestation Regulation (im Folgenden „EUDR“), wie gemäß Art. 34 Abs. 1a der Verordnung (EU) 2025/2650, die die EUDR ab 26. Dezember 2025 änderte, vorgesehen. Zusätzlich hat die Kommission ein Paket nicht-legislativer Maßnahmen veröffentlicht, bestehend aus aktualisierten häufig gestellten Fragen (im Folgenden „FAQ“), aktualisierten Leitlinien und einem neuen Entwurf des Anhangs I, der derzeit für Stellungnahmen offen ist. Die Kommission bestätigte zudem, dass es keine weiteren Änderungen am Haupttext der EUDR geben wird und dass es zu keiner weiteren Verzögerung der EUDR kommen wird.
Einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen („KRITISDachG“) am 17. März 2026 in Kraft getreten. Damit hat Deutschland mit knapp anderthalbjähriger Verspätung die Critical Entities Resilience („CER“) Richtlinie (EU) 2022/2557 umgesetzt. Eine frühere Umsetzung scheiterte auch am Bruch der Ampel-Koalition und den damit verbundenen Neuwahlen, die den Gesetzentwurf der Diskontinuität zum Opfer fallen ließen.
Das KRITISDachG ergänzt die Vorschriften zur Cybersicherheit im NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz („NIS2UmsuCG“) um Bestimmungen zum physischen Schutz kritischer Anlagen und schafft damit erstmals bundeseinheitliche Mindestanforderungen. Infolge des Anschlags auf die Strominfrastruktur in Berlin war der Gesetzentwurf auch politisch brisant. Es erfolgten aber keine wesentlichen Änderungen mehr im Vergleich zum Ampel-Entwurf. Das Bundesministeriums des Innern („BMI“) schätzt, dass ca. 1700 kritische Anlagen alle Resilienzverpflichtungen erfüllen müssen.
Nach zähen Ringen und rund zweimonatigem politischen Stillstand verabschiedete der Rat der Europäischen Union („EU") am 23. April 2026 das 20. Sanktionspaket gegen Russland. Das Paket, das die Kommission bereits am 6. Februar 2026 vorgelegt hatte, sollte ursprünglich zum 24. Februar 2026, dem vierten Jahrestag des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, in Kraft treten. Die Annahme scheiterte zunächst am Einstimmigkeitserfordernis im Rat auf Grund des wiederholten Vetos Ungarns und der Slowakei im Zusammenhang mit dem Streit über die Reparatur und Wiederinbetriebnahme der Druschba-Ölpipeline durch die Ukraine. Erst nach Abschluss der Reparatur und Freigabe des Öltransits wurde der Weg sowohl für den 90-Milliarden-Euro-EU-Kredit an die Ukraine als auch für das neue Sanktionspaket frei. Mit dem Paket verfolgt die Union das Ziel, den wirtschaftlichen und finanziellen Handlungsspielraum Russlands weiter einzuschränken und Umgehungslücken zu schließen. Das Paket adressiert insbesondere Russlands Einnahmen aus Energie, Schattenflotten-Strukturen, Finanz- und Kryptodienstleistungen sowie sanktionsumgehende Drittstaatenakteure, um dadurch den Druck auf Russland zur Aufnahme ernsthafter Verhandlungen zu erhöhen.
Mit der Ende März 2026 erzielten politischen Einigung über die Reform der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 ("Unionszollkodex - UZK") modernisieren Europäisches Parlament und Rat das unionsweite Zollrecht umfassend und reagieren damit auf tiefgreifende Veränderungen im globalen Handel, insbesondere im Bereich des stark gewachsenen E-Commerce. Der Reform-Entwurf verfolgt das Ziel, die Zollaufsicht stärker zu vereinheitlichen, datenbasiert auszugestalten und den Schutz vor unsicheren oder nicht konformen Waren zu erhöhen. Zentrales Element ist dabei die Einrichtung einer neuen EU-Zollbehörde sowie der Aufbau einer neuen zentralen digitalen Plattform ("EU Customs Data Hub"), die die bislang fragmentierten IT-Systeme der Mitgliedstaaten schrittweise ersetzt, erstmals einen EU-weiten Echtzeit-Datenaustausch sowie konsolidierte Risikoanalysen realisieren soll. Vorgesehen sind zudem weitreichende Anpassungen der Regelungen zur Entstehung der Zollschuld sowie neue Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass E-Commerce-Plattformen bei Fernabsatzgeschäften mit Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU künftig stärker zollrechtlich in die Verantwortung genommen werden. Weitere Elemente sind Privilegierungen für besonders zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte sowie die Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze, die künftig durch eine Handling-Fee bei Direktlieferungen an Endverbraucherinnen und Endverbraucher ersetzt werden soll.
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