Mit der politischen Einigung auf ein Freihandelsabkommen („FTA“) zwischen der Europäischen Union („EU“) und Indien ist am 27. Januar 2026 nach jahrelangen Verhandlungen ein bedeutender Durchbruch erzielt worden. Der Beitrag fasst die zentralen Inhalte des geplanten Abkommens zusammen und erläutert die nächsten Schritte auf dem Weg zum Inkrafttreten.
Am 9. Januar 2026 wurde das Mercosur-EU-Abkommen von der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union angenommen. Damit rückt das Inkrafttreten des Abkommens in greifbare Nähe. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und die weiteren Schritte.
Am 8. Dezember 2025 wurde im EU‑Trilogverfahren eine Einigung über den sogenannten „Omnibus I"-Vorschlag, welchen die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 vorgelegt hatte, erzielt. Der Omnibus I ist Teil der Vereinfachungspakete, die von der Kommission vorgeschlagen wurden, um die regulatorische Belastung für Unternehmen zu reduzieren. Das Omnibus I-Paket befasst sich insbesondere mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Die sogenannte „Stop-the-clock"-Richtlinie, die im April 2025 ebenfalls als Teil des Omnibus I angenommen wurde, hatte bereits den Anwendungsbeginn der CSRD und CSDDD verschoben. Die neue Richtlinie soll nun bestimmte materielle Bestimmungen der CSRD und der CSDDD vereinfachen.
Nachdem der Bundestag das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz („NIS2UmsuCG") im November 2025 beschlossen hat und der Bundesrat dem Gesetz am zustimmte, wurde es am 5. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Das NIS2UmsuCG setzt die auf EU-Ebene beschlossene NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 mit einiger Verspätung in nationales Recht um. Es sieht umfassende Änderungen insbesondere des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik („BSIG") vor. Mit dem NIS2UmsuCG werden neben den bereits zuvor regulierten Betreibern kritischer Anlagen („KRITIS") nunmehr weitere Einrichtungen die im novellierten BSIG niedergelegten Pflichten im Bereich der Cybersicherheit erfüllen müssen. Der Anwendungsbereich des BSIG wird damit auf etwa 30.000 weitere Unternehmen in vielen Wirtschaftsbereichen erweitert.
Am 17. November 2025 hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) den Referentenentwurf für das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG-E) vorgelegt. Das geltende Verpackungsgesetz (VerpackG) soll an die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40, Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) angepasst werden, die ab dem 12. August 2026 gilt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Hintergründe und wesentlichen Neuerungen im Verpackungsrecht.
Am 14. Oktober 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission (die „Kommission") ihren fünften Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union. Hierin beschreibt sie die jüngsten Entwicklungen im Bereich ausländischer Direktinvestitionen (Foreign Direct Investments, „FDIs") in der EU, sowie die legislativen Entwicklungen auf mitgliedstaatlicher und europäischer Ebene und sonstige Trends in der FDI-Überprüfung.
Mit seinem Urteil C-206/24 vom 1. August 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Zollbehörde verpflichtet ist, rechtsgrundlos erhobene Einfuhrabgaben von Amts wegen zu erstatten. Der EuGH stellt klar: Eine Erstattung von Amts wegen setzt voraus, dass die Zollbehörde innerhalb von drei Jahren nach buchmäßiger Erfassung selbst feststellt, dass die Abgaben rechtsgrundlos erhoben wurden – und dabei auch die Identität der betroffenen Person sowie den Erstattungsbetrag kennt. Fehlen diese Informationen, muss die Behörde angemessene, aber nicht unverhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um sie zu beschaffen. Gelingt dies nicht, entfällt die Erstattungspflicht nach Fristablauf – selbst dann, wenn sie innerhalb der Frist festgestellt hat, dass die Abgaben nicht gesetzlich geschuldet waren.
Am 23. Oktober 2025 hat die Europäische Union (EU) ihr 19. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Das neue Paket zielt insbesondere auf den Energie- sowie den Finanzsektor ab. Gleichzeitig wurden aber auch Ausfuhr- und Dienstleistungsverbote verschärft sowie personenbezogene Beschränkungen ausgeweitet.
Im Anschluss an die Sitzung des Umweltrates der EU am 21. Oktober 2025 kündigte EU-Kommissarin Jessika Roswall ein gezieltes Vereinfachungspaket für die Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse (nachfolgend "EUDR") an.Der Ankündigung folgte noch am selben Tag ein formeller Vorschlag zur Änderung der EUDR, einschließlich der Einführung eines neuen Anhangs III (Link). Die Kommission schlägt wesentliche Änderungen an der EUDR vor, hält aber am Datum des Anwendungsbeginns der EUDR unverändert fest. Die Kommission schlägt lediglich eine sechsmonatige Fristverlängerung für Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Dezember 2026 (anstelle des 30. Juni 2026) vor.Wesentliche inhaltliche Änderungen betreffen insbesondere sogenannte „nachgelagerte Marktteilnehmer" und „Kleinst- und Kleinunternehmen".
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