Trade Compliance
Economic Security
Sustainability

ESPR: Verbot der Vernichtung von unverkauften Verbraucherprodukten und Offenlegungspflichten

Änderungen in AWG und AWV zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226

EU und Indien einigen sich politisch auf Freihandelsabkommen – die "Mutter aller Deals"?

Mercosur-EU-Abkommen auf der Zielgeraden

Der Omnibus I auf der Zielgeraden

Exzellenz durch Spezialisierung

Trade Compliance

Unsere Expertise umfasst sämtliche Themen des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontrolle, Embargos und Sanktionen, Zollrecht, Verbrauchsteuern, Antidumping- und Ausgleichszölle, WTO-Recht und internationaler Zahlungsverkehr.

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Economic Security

Wir beraten zu allen Themen im Zusammenhang mit der Wirtschaftssicherheit, einschließlich der Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen sowie der Regulierung kritischer Infrastrukturen und versorgungsrelevanter Einrichtungen.

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Sustainability

Ob Vorgaben zu Emissionen oder Lieferkettenvorschriften, wir behalten für Sie den Überblick in der komplexen Nachhaltigkeitsregulatorik und unterstützen Sie bei der Einhaltung verschiedener Produkt- und Lieferkettenvorgaben.

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JUVE Handbuch 2025/2026

“Cattwyk ist Kanzlei des Jahres für Außenwirtschaftsrecht 2025”

Legal 500 Germany Awards 2026

“Shortlisted – Trade and Distribution Team of the Year”

Über uns

Cattwyk steht für eine klare Spezialisierung auf Trade Compliance, Economic Security und Sustainability – zentrale Themen einer zukunftsfähigen Wirtschaft. Wir beraten international tätige große und mittelständische Unternehmen aus allen Branchen zu komplexen Fragestellungen entlang der Lieferkette sowie im grenzüberschreitenden Handel. Dabei verbinden wir herausragende juristische Expertise mit einem ausgeprägten Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge.

Auf der Grundlage jahrzehntelange Erfahrung haben wir uns als führende Außenwirtschaftspraxis und als fester Bestandteil im Bereich Nachhaltigkeitsberatung etabliert. Wir legen großen Wert darauf, pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Probleme zu entwickeln und einen echten Mehrwert für unsere Mandanten zu schaffen.

Karriere

Wir sind eine junge und dynamische Kanzlei mit höchsten Ansprüchen an uns und unsere Arbeit. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir laufend hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (m/w/d)

Legal PA / Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)

Referendariat, wissenschaftliche Mitarbeit, Praktikum (m/w/d)

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ESPR: Verbot der Vernichtung von unverkauften Verbraucherprodukten und Offenlegungspflichten

18.02.2026

Es ist bekannt, dass unverkaufte Produkte (insbesondere Textilien) teilweise routinemäßig vor ihrer Verwendung vernichtet werden. Dies führt zu hohen vermeidbaren Abfällen und CO²-Emissionen. Um dieses Problem anzugehen, verpflichtet Art. 24 der Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR) Unternehmen zur Offenlegung von vernichteten unverkauften Verbraucherprodukte, während Art. 25 ESPR ein vollständiges Verbot der Vernichtung bestimmter Verbraucherprodukte festlegt. Am 9. Februar 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission (EK) einen delegierten Rechtsakt, in dem Ausnahmen von diesem Verbot festgelegt sind (Abschnitt 1), sowie eine Durchführungsverordnung, in der das Format für die Offenlegungspflichten in Bezug auf ausrangierte unverkaufte Verbraucherprodukte festgelegt ist (Abschnitt 2).

Änderungen in AWG und AWV zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226

06.02.2026

Mit dem am 6. Februar 2026 in Kraft getretenen Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union werden insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) an die Vorgaben der EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht, Richtlinie (EU) 2024/1226, angepasst. Ziel ist es, Strafbarkeitslücken zu schließen und ein EU-weit einheitliches, wirksames Strafregime für Verstöße gegen EU-Sanktionen zu schaffen. Die Änderungen führen teilweise zu einer Verschärfung der strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und verantwortliche Personen. Zahlreiche bislang lediglich bußgeldbewehrte Verstöße gegen EU-Sanktionen werden künftig als Straftaten verfolgt, während zugleich neue Tatbestände eingeführt und bestehende Strafrahmen ausgeweitet werden. Die für Unternehmen wichtigsten Änderungen sollen im Folgenden dargestellt werden.

EU und Indien einigen sich politisch auf Freihandelsabkommen – die "Mutter aller Deals"?

29.01.2026

Mit der politischen Einigung auf ein Freihandelsabkommen („FTA“) zwischen der Europäischen Union („EU“) und Indien ist am 27. Januar 2026 nach jahrelangen Verhandlungen ein bedeutender Durchbruch erzielt worden. Der Beitrag fasst die zentralen Inhalte des geplanten Abkommens zusammen und erläutert die nächsten Schritte auf dem Weg zum Inkrafttreten.