Trade Compliance
Economic Security
Sustainability

Das 20. Sanktionspaket nimmt die Hürde Orbán – Neue Sanktionen gegen Russland mit Fokus auf Umgehungsbekämpfung

Neue Spielregeln im EU-Zollrecht: Die Reform des UZK

Brücken über weite Distanzen - EU und Australien intensivieren ihre Beziehungen

Cattwyk gewinnt Trade-Team um den renommierten Partner Yves Melin für Brüssel

„The urgency could not be greater“: Der EU-Entwurf zum Industrial Accelerator Act

Exzellenz durch Spezialisierung

Trade Compliance

Unsere Expertise umfasst sämtliche Themen des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontrolle, Embargos und Sanktionen, Zollrecht, Verbrauchsteuern, Antidumping- und Ausgleichszölle, WTO-Recht und internationaler Zahlungsverkehr.

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Economic Security

Wir beraten zu allen Themen im Zusammenhang mit der Wirtschaftssicherheit, einschließlich der Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen sowie der Regulierung kritischer Infrastrukturen und versorgungsrelevanter Einrichtungen.

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Sustainability

Ob Vorgaben zu Emissionen oder Lieferkettenvorschriften, wir behalten für Sie den Überblick in der komplexen Nachhaltigkeitsregulatorik und unterstützen Sie bei der Einhaltung verschiedener Produkt- und Lieferkettenvorgaben.

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JUVE Awards 2025

Cattwyk ist Kanzlei des Jahres für Außenwirtschaftsrecht 2025

Legal 500 Germany Awards 2026

“Shortlisted – Trade and Distribution Team of the Year”

Über uns

Cattwyk steht für eine klare Spezialisierung auf Trade Compliance, Economic Security und Sustainability – zentrale Themen einer zukunftsfähigen Wirtschaft. Wir beraten international tätige große und mittelständische Unternehmen aus allen Branchen zu komplexen Fragestellungen entlang der Lieferkette sowie im grenzüberschreitenden Handel. Dabei verbinden wir herausragende juristische Expertise mit einem ausgeprägten Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge.

Auf der Grundlage jahrzehntelange Erfahrung haben wir uns als führende Außenwirtschaftspraxis und als fester Bestandteil im Bereich Nachhaltigkeitsberatung etabliert. Wir legen großen Wert darauf, pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Probleme zu entwickeln und einen echten Mehrwert für unsere Mandanten zu schaffen.

Karriere

Wir sind eine junge und dynamische Kanzlei mit höchsten Ansprüchen an uns und unsere Arbeit. Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir laufend hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (m/w/d)

Legal PA / Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)

Referendariat, wissenschaftliche Mitarbeit, Praktikum (m/w/d)

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Unsere Veranstaltungen im Überblick

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Das 20. Sanktionspaket nimmt die Hürde Orbán – Neue Sanktionen gegen Russland mit Fokus auf Umgehungsbekämpfung

27.04.2026

Nach zähen Ringen und rund zweimonatigem politischen Stillstand verabschiedete der Rat der Europäischen Union („EU") am 23. April 2026 das 20. Sanktionspaket gegen Russland. Das Paket, das die Kommission bereits am 6. Februar 2026 vorgelegt hatte, sollte ursprünglich zum 24. Februar 2026, dem vierten Jahrestag des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, in Kraft treten. Die Annahme scheiterte zunächst am Einstimmigkeitserfordernis im Rat auf Grund des wiederholten Vetos Ungarns und der Slowakei im Zusammenhang mit dem Streit über die Reparatur und Wiederinbetriebnahme der Druschba-Ölpipeline durch die Ukraine. Erst nach Abschluss der Reparatur und Freigabe des Öltransits wurde der Weg sowohl für den 90-Milliarden-Euro-EU-Kredit an die Ukraine als auch für das neue Sanktionspaket frei. Mit dem Paket verfolgt die Union das Ziel, den wirtschaftlichen und finanziellen Handlungsspielraum Russlands weiter einzuschränken und Umgehungslücken zu schließen. Das Paket adressiert insbesondere Russlands Einnahmen aus Energie, Schattenflotten-Strukturen, Finanz- und Kryptodienstleistungen sowie sanktionsumgehende Drittstaatenakteure, um dadurch den Druck auf Russland zur Aufnahme ernsthafter Verhandlungen zu erhöhen.

Neue Spielregeln im EU-Zollrecht: Die Reform des UZK

21.04.2026

Mit der Ende März 2026 erzielten politischen Einigung über die Reform der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 ("Unionszollkodex - UZK") modernisieren Europäisches Parlament und Rat das unionsweite Zollrecht umfassend und reagieren damit auf tiefgreifende Veränderungen im globalen Handel, insbesondere im Bereich des stark gewachsenen E-Commerce. Der Reform-Entwurf verfolgt das Ziel, die Zollaufsicht stärker zu vereinheitlichen, datenbasiert auszugestalten und den Schutz vor unsicheren oder nicht konformen Waren zu erhöhen. Zentrales Element ist dabei die Einrichtung einer neuen EU-Zollbehörde sowie der Aufbau einer neuen zentralen digitalen Plattform ("EU Customs Data Hub"), die die bislang fragmentierten IT-Systeme der Mitgliedstaaten schrittweise ersetzt, erstmals einen EU-weiten Echtzeit-Datenaustausch sowie konsolidierte Risikoanalysen realisieren soll. Vorgesehen sind zudem weitreichende Anpassungen der Regelungen zur Entstehung der Zollschuld sowie neue Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass E-Commerce-Plattformen bei Fernabsatzgeschäften mit Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU künftig stärker zollrechtlich in die Verantwortung genommen werden. Weitere Elemente sind Privilegierungen für besonders zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte sowie die Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze, die künftig durch eine Handling-Fee bei Direktlieferungen an Endverbraucherinnen und Endverbraucher ersetzt werden soll.

Brücken über weite Distanzen - EU und Australien intensivieren ihre Beziehungen

16.04.2026

In die Reihe der neuen Partnerschaften der EU fügt sich in diesem Jahr ein weiteres Highlight ein: der Abschluss eines neuen Freihandelsabkommens („FTA“) und die Gründung einer Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft zwischen der Europäischen Union („EU“) und Australien. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der australische Premierminister Anthony Albanese gaben am 24. März 2026 in Canberra die politische Einigung über die Inhalte des Freihandelsabkommens bekannt; die Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft war bereits zuvor virtuell unterzeichnet worden. Nach den jüngst abgeschlossenen Abkommen – unter anderem mit den Mercosur-Staaten und Indien – trägt dieses Abkommen zur weiteren Diversifizierung des Netzwerkes der EU-Handelspartner in der strategisch wichtigen Regionen bei. Für die EU bringt das Freihandelsabkommen insbesondere eine weitgehende Abschaffung der Zölle auf Warenausfuhren, einen verbesserten Zugang zum australischen Markt für kritische Rohstoffe sowie erleichterte Bedingungen für dieTeilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in Australien mit sich.