Handelsstreit zwischen der EU und den USA – Neue US-Zölle und Gegenmaßnahmen der EU
Die US-amerikanische Regierung unter Donald Trump hat begonnen, ihre protektionistische Wirtschaftspolitik umzusetzen und hat Zölle auf Waren aus der EU sowie aus weiteren Staaten wie Kanada und Mexiko eingeführt. Bereits im Wahlkampf hatte Trump damit geworben, während einer zweiten Amtszeit das Augenmerk auf den Schutz der amerikanischen Wirtschaft zu legen und einem US-Handelsdefizit u.a. durch Zölle zu begegnen.
Historie des Handelsstreits zwischen der EU und den USA
Schon während seiner ersten Amtszeit in den Jahren 2017 bis 2021 hatte Trump handelspolitische Maßnahmen gegenüber der EU ergriffen und am 8. März 2018 angekündigt, Zölle auf Stahl und Aluminium mit Ursprung in der EU mit Wirkung zum 23. März 2018 zu verhängen; diese Zölle sind nach kurzzeitiger Aussetzung zum 1. Mai 2018 in Kraft getreten.
Auf Grundlage der Verordnung (EU) 654/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Ausübung der Rechte der Union in Bezug auf die Anwendung und die Durchsetzung internationaler Handelsregeln hatte die Europäische Kommission daraufhin mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/724 und (EU) 2018/886 Gegenmaßnahmen in Form von Zusatzzöllen ergriffen. Das Verfahren war zweistufig ausgestaltet: Zunächst wurden Zölle in Höhe von 10 Prozent bzw. 25 Prozent auf Waren in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2018/724 erhoben, um sodann in einem zweiten Schritt ab dem 23. März 2021 bzw. ab der Feststellung der WTO-Widrigkeit der US-Maßnahmen weitere Zölle in Höhe von bis zu 50 Prozent zu erheben.
Nach Durchführung eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens hatten sich die EU und die USA unter der Regierung Joe Bidens am 17. Mai 2021 auf die Aussetzung der Zölle geeinigt und eine Absichtserklärung in Bezug auf die Einfuhren von Stahl und Aluminium abgegeben. Im Zuge der Umsetzung hatte die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2882 vom 18. Dezember 2023 u.a. die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 eingeführten handelspolitischen Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den USA bis zum 31. März 2025 ausgesetzt.
Wiederaufleben des Handelsstreits
Mit seiner Ankündigung vom 10. Februar 2025 hat Donald Trump den Handelsstreit mit der EU wieder neu entfacht. Er sieht durch die aus der EU importierten Menge an Stahl und Aluminium die nationale Sicherheit der USA gefährdet und hat zum 12. März 2025 sämtliche Aussetzungen sowie Ausnahmeregelungen außer Kraft gesetzt und zudem neue Zusatzzölle erhoben. Konkret stellen sich die Maßnahmen wie folgt dar:
Mit der Proclamation 9704 vom 8. März 2018 und der Proclamation 9980 vom 24. Januar 2020 hatten die USA während der ersten Amtszeit Trumps zusätzliche Zölle von 10 Prozent auf Produkte aus Aluminium und später auch auf Einfuhren von Aluminiumderivaten eingeführt. Mit der Proclamation 10895 vom 10. Februar 2025 werden die genannten Regelungen dahingehend geändert, dass ab dem 12. März 2025 nunmehr ein zusätzlicher Wertzoll in Höhe von 25 Prozent auf diese Waren erhoben wird.
Ebenso betroffen sind Stahlerzeugnisse aus der EU. Mit der Proclamation 9705 vom 8. März 2018 und der Proclamation 9980 vom 24. Januar 2020 hatten die USA zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Stahlprodukte aus Stahl sowie auf Einfuhren von Stahlderivaten erhoben. Mit der Proclamation 10896 vom 10. Februar 2025 werden auch diese Proclamations dahingehend angepasst, dass alle Einfuhren von Stahlerzeugnissen, welche unter die Position 9903.80 des Kapitels 99 des US-amerikanischen Zolltarifs (HTSUS) fallen, einem zusätzlichen Wertzollsatz von 25 Prozent unterliegen.
Reaktion der Europäischen Union
Die EU hat am 12. März 2025 unmittelbar Gegenmaßnahmen angekündigt:
In einem ersten Schritt werden die mit Verordnungen (EU) 2018/724 und (EU) 2018/886 eingeführten und zuletzt bis zum 31. März 2025 ausgesetzten Zusatzzölle am 1. April 2025 wieder aufleben. Es treten die sowohl in Anhang I als auch in Anhang II festgesetzten Zölle unmittelbar in Kraft.
Da die aktuellen US-Zölle über die im Jahr 2018 erlassenen Maßnahmen hinausgehen, hat die EU außerdem angekündigt, ihre Maßnahmen ebenfalls zu erweitern. Am 12. März 2025 hat die EU eine Liste der Waren veröffentlicht, die den zusätzlichen Maßnahmen unterfallen könnten, darunter industrielle und landwirtschaftliche Produkte, u.a. Stahl- und Aluminiumprodukte, Textilien, Lederwaren, Haushaltsgeräte, Haushaltswerkzeuge, Kunststoffe, Holzprodukte, Geflügel, Rindfleisch, bestimmte Meeresfrüchte, Nüsse, Eier, Milchprodukte, Zucker und Gemüse.
Alle Interessensvereinigungen, Wirtschaftsbeteiligte und sonstigen Akteure haben bis zum 26. März 2025 Gelegenheit, zu den Vorschlägen der Kommission Stellung zu nehmen. Die Einführung der erweiterten Maßnahmen ist für Mitte April geplant.
Ausblick
Neben den Zöllen für Stahl und Aluminium hat die Trump-Administration weitere, nämlich gegenseitige Zölle („reciprocal tariffs“) auf Waren u.a. aus der EU angekündigt. Die zuständigen US-Behörden sind mit einer Analyse der Zölle und Handelsbeschränkungen anderer Länder im Vergleich zu den USA beauftragt. Ergibt diese Analyse einen Nachteil für die USA, will die Trump-Administration mit Gegenmaßnahmen in gleicher Höhe reagieren („They charge us, we charge them.“)
Während die Verringerung von Zöllen und Handelsschranken noch das wesentliche Ziel der internationalen Gemeinschaft seit Einführung des General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) im Jahr 1947 und später im Rahmen der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation – WTO) war, setzen die USA ihren protektionistischen Kurs fort. Ob dies die versprochenen positiven Auswirkungen auf die amerikanische Wirtschaft haben wird, bleibt abzuwarten. Wirtschaftsbeteiligte in der EU müssen sich jedenfalls auf eine weitere Belastung der Handelsbeziehungen zu den USA einstellen.