Bericht der Europäischen Kommission über den Handel mit Dual-Use-Gütern veröffentlicht

Feb 10, 2025

Am 30. Januar 2025 hat die Europäische Kommission ihren Bericht über die Umsetzung der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-Verordnung) für den Berichtszeitraum 2022 – 2023 vorgestellt.

Ein Vergleich mit den letzten beiden Berichten der Europäischen Kommission zeigt eindrücklich die gestiegene Bedeutung von Dual-Use-Gütern für die europäische Außenwirtschaft. Während sich in den Berichtsjahren 2019 und 2020 der Gesamtwert der genehmigten Ausfuhren (einschließlich unter Allgemeinen Genehmigungen der EU sowie der Mitgliedstaaten) noch auf EUR 31 Milliarden belief, stieg er im Jahr 2022 auf EUR 57,3 Milliarden und entsprach damit 2% der Ausfuhren.

Güterarten und Bestimmungsländer

Im Berichtszeitraum stellen Sammelgenehmigungen die mit Abstand wichtigste Form von Genehmigungen dar (ca. EUR 27,3 Mrd.), gefolgt von Einzelgenehmigungen (ca. EUR 17,1 Mrd.) und Allgemeinen Genehmigungen (ca. EUR  9,7Mrd.).

Bezüglich der Art der gehandelten Güter entfiel der wertmäßig höchste Anteil bei Einzelgenehmigungen auf 0EC1 „Kerntechnische Materialien, Einrichtungen, Anlagen und Ausrüstung“ (6,4 Mrd. EUR, 33 % der Gesamtsumme) gefolgt von 2EC1 „Werkzeugmaschinen und Systeme und Bestandteile für industrielle Ausrüstung“ (1,8 Mrd. EUR, 9 % der Gesamtsumme) sowie 5EC2 „Güter und Ausrüstung für Informationssicherheit und Kryptoanalyse“ (1,3 Mrd. EUR, 7 % der Gesamtsumme).

Eben jene „Güter und Ausrüstung für Informationssicherheit und Kryptoanalyse“ stellen volumenmäßig bei Sammelgenehmigungen hingegen den größten Teil dar (18 %). Ebenso werden mittels Sammelgenehmigungen Güter für „Software für Telekommunikation und Informationssicherheit“ (14 %) sowie „Optische und akustische Ausrüstung, zugehörige Bestandteile, Werkstoffe und Materialien; sonstige Sensoren“ (10 %) ausgeführt.

Ein ähnliches Bild ergibt sich auch bei den Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen. Mittels dieser werden wertmäßig vorrangig „Güter und Ausrüstung für Informationssicherheit und Kryptoanalyse“ (4,81 Mrd. EUR, 45 % des Gesamtwerts) ausgeführt, allerdings auch 3EC4 „Ausrüstung für die Fertigung und Prüfung von Halbleiterbauelementen oder -materialien“ (1,32 Mrd. EUR, 12 % des Gesamtwerts) und 9EC3 „Raketen und Raumfahrzeuge“ (961 Mio. EUR, 9 % des Gesamtwerts).

Insgesamt zeigt sich bei der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern eine Konzentration auf die Bereiche Telekommunikation und Informationssicherheit. Hierunter fallen nicht nur kommerzielle zivile Hardware und Technologien, sondern auch solche zur behördlichen Überwachung und Abhörung zu Land, Wasser und im Weltraum. Die besondere Bedeutung dieser Güter für die europäische Außenwirtschaft zeigt sich insbesondere auch dadurch, dass die Europäische Kommission in ihrem Bericht einen Fokus auf die Genehmigung von Gütern für die digitale Überwachung legt. Die Europäische Union verfolgt mit der grundsätzlichen Genehmigungspflicht solcher Güter das Ziel, die Risiken von interner Repression und Begehung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen mit Hilfe dieser Güter einzudämmen. So gingen bei den Mitgliedstaaten im Berichtsjahr 288 Ausfuhrgenehmigungsanträge in Bezug auf solche Güter ein, wobei die Mehrzahl (216) Abhörsysteme betraf.

Die bedeutendsten Bestimmungsziele für Dual-Use-Güter sind China und die Vereinigten Staaten. Im Hinblick auf Einzelgenehmigungen und Allgemeine Genehmigungen waren die Vereinigten Staaten das wertmäßig bedeutendste Bestimmungsland (24 % des Gesamtvolumens), gefolgt von China (19 %). Betrachtet man nur Einzelgenehmigungen, dominiert China (5,6 Mrd. EUR, 28 % des Gesamtwerts).

Schlussfolgerungen und Ausblick

Aufgrund der hohen Bedeutung sowohl des US-Amerikanischen als auch des chinesischen Marktes und vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen zwischen Washington und Peking sind EU-Exporteure von Dual-Use-Gütern erhöhten Risiken ausgesetzt.

Zum einen ist es möglich, dass die neue Trump-Administration Zölle auf Einfuhren aus der EU verhängt, was vom US-Amerikanischen Markt abhängige Exporteure empfindlich treffen könnte. Ferner könnte die Trump-Administration die ohnehin robuste US-Reexportkontrolle insbesondere im Hinblick auf China verschärfen, was dazu führen könnte, dass EU-Exporteure, deren Dual-Use-Güter der US-Amerikanischen Reexportkontrolle unterliegen, den chinesischen Markt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt bedienen könnten. Zuletzt könnten auch die zuständigen Genehmigungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf Ausfuhren nach China zu einer restriktiveren Genehmigungspraxis übergehen, z.B. im Falle zunehmender Spannungen in Taiwan oder dem Südchinesischen Meer.

Max
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