Mögliche Verschiebung der EUDR
EU-Kommissarin Jessica Roswall, Generaldirektion für Umwelt, Wasserresilienz und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, hat heute in einem Schreiben an das Europäische Parlament die Absicht der Kommission mitgeteilt, dass die Kommission plant. die Anwendung der Europäischen Entwaldungsverordnung („EUDR“) um ein Jahr zu verschieben. Dies wurde auch von Alois Rainer, dem deutschen Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat, bestätigt. Die Verordnung, die am 29. Juli 2023 in Kraft getreten ist, sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Nach einer früheren Verschiebung war der Anwendungszeitpunkt bereits auf den 30. Dezember 2025 verschoben worden.
Mit der heutigenAnkündigung signalisiert die Kommission eine weitere Verzögerung und verschiebtden voraussichtlichen Anwendungszeitpunkt auf den 30. Dezember 2026.
Die Kommissarinverwies auf Bedenken hinsichtlich der Funktionsweise des Informationssystems („TRACES“),betonte jedoch auch, dass sich das Informationssystem derzeit noch in derTestphase befindet. Die Kommissarin erklärte nicht, an der Verordnungwesentliche Änderungen inhaltlicher Natur vornehmen zu wollen. Daher wirderwartet, dass die EUDR in ihrer derzeitigen Form angewendet werden soll,sobald der neue Zeitplan in Kraft tritt.
DasInformationssystem TRACES ist das zentrale System für die Einreichung derSorgfaltserklärung, eine der wichtigsten Anforderungen gemäß Artikel 3Buchstabe c) EUDR für relevante Produkte, die in den Unionsmarkt eingeführt undaus diesem ausgeführt werden sollen, aber auch für den Verkauf relevanterProdukte auf dem Unionsmarkt. Beim Import und Export muss die von TRACES füreine Sorgfaltserklärung generierte Referenznummer in den entsprechendenZollanmeldungen angegeben werden. Daher ist ein funktionierendesInformationssystem für unterbrechungsfreie Lieferketten von entscheidenderBedeutung.
Die Kommission istnun der Auffassung, dass die Auslastung des Systems durch die erwartendenVorgänge und Interaktionen zwischen Wirtschaftsbeteiligten laut neuer Prognosendeutlich höher sein wird als ursprünglich prognostiziert. Dadurch könnte eslaut der Kommission zu einer inakzeptablen Verlangsamung und sogar zuvollständigen Systemausfällen kommen. Betreiber und Händler wären dann nichtmehr in der Lage, die für den Zoll erforderlichen Informationen zuregistrieren, hochzuladen und abzurufen, was zu Störungen im Warenfluss führenkönnte. Ähnlich wie im letzten Jahr muss die Europäische Kommission nunoffiziell die Änderung der EUDR vorschlagen. Da die EUDR bereits seit dem 29.Juni 2023 in Kraft ist, folgt ein formelles Gesetzgebungsverfahren, bei dem dasEuropäische Parlament und der Rat der Europäischen Union der vorgeschlagenenVerschiebung zustimmen müssen.
Der Zeitplan fürdie Umsetzung der Verschiebung der EUDR ist derzeit noch unklar. Angesichts derUnterstützung zahlreicher Mitgliedstaaten und der EU-Kommission ist es jedochwahrscheinlich, dass die Anwendung der EUDR bis 2026 verschoben wird. Ob dieEUDR auch Gegenstand eines Omnibus-Pakets wird, bleibt abzuwarten.