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Konsultationen für den Umweltomnibus

Aug 22, 2025

Am 22. Juli 2025 hat die Europäische Kommission eine Aufforderung zur Stellungnahme (Call for Evidence) im Vorfeld eines möglicherweise bevorstehenden Umwelt-Omnibus-Pakets veröffentlicht. Ziel ist es, die regulatorischen Anforderungen im Umweltbereich in den Bereichen Abfall, Produkte und Industrieemissionen, zu vereinfachen und zu vereinheitlichen sowie die bürokratische Belastung für Unternehmen zu reduzieren, ohne dabei die durch die Gesetzgebung verfolgten Ziele zu beeinträchtigen. Wir geben einen Überblick über das Omnibus-Vorhaben und Ihre Beteiligungsmöglichkeiten.

Was ist eine Aufforderung zur Stellungnahme und welchen Einfluss hat sie auf die Politikgestaltung der EU?

Eine Aufforderung zur Stellungnahme ist ein Konsultationsinstrument in einem frühen Stadium eines Gesetzgebungsverfahrens, das von der Europäischen Kommission genutzt wird, um Rückmeldungen von Interessenträgern einzuholen, bevor ein Gesetzesvorschlag ausgearbeitet wird. Anders als Konsultationen in späteren Phasen konzentriert sich eine solche Aufforderung auf den Umfang und die Ausrichtung eines Vorschlags, nicht auf detaillierte rechtliche Bestimmungen. In diesem Fall hat die Kommission eine Aufforderung zur Stellungnahme ohne Folgenabschätzung veröffentlicht, da die geplante Initiative gezielte Vereinfachungsmaßnahmen zur Verringerung des Aufwands und zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung vorsieht, wobei die zugrunde liegenden politischen Maßnahmen kaum bis gar nicht beeinflusst werden sollen. Zudem betreffen die Änderungen erst kürzlich verabschiedete Gesetzesakte, für die bereits Folgenabschätzungen durchgeführt wurden. Eine erneute Bewertung wird daher für diese nicht für erforderlich gehalten. Dies deutet eindeutig darauf hin, dass die Kommission nicht beabsichtigt, den Inhalt der Gesetzesakte zu ändern, sondern sich rein auf administrative Vereinfachung konzentriert.

Neben dieser ersten Aufforderung zur Stellungnahme wird die Kommission Interessenträger auch über Expertengruppen und Foren konsultieren. Darüber hinaus können gezielte Konsultationen durchgeführt werden, um der Kommission weitere Erkenntnisse für die Arbeit an der Initiative zu liefern. Die Abgabe einer Stellungnahme ist bis zum 10. September 2025 möglich. Nach Ablauf der Frist werden alle Beiträge von den Dienststellen der Kommission geprüft und in einem Bericht zusammengefasst, der gemeinsam mit dem bevorstehenden Gesetzesvorschlag veröffentlicht wird. Letzterer soll voraussichtlich noch vor Jahresende (4. Quartal 2025) veröffentlicht werden.

Was ist der Umwelt-Omnibus?

Die Initiative ist Teil des Vereinfachungsbestrebens der Europäischen Kommission im Einklang mit den Politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin für 2024–2029 sowie dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit. Beide Dokumente betonen nicht nur die Umsetzung der verabschiedeten Gesetzgebungsakte, sondern gleichzeitig auch die Notwendigkeit der Vereinfachung. Damit soll EU-Recht effektiver gestaltet und ein regulatorisches Umfeld geschaffen werden, in dem Unternehmen wachsen können.

Die Kommission überprüft derzeit Umweltvorschriften, um Gesetzgebungsakte mit entsprechendem Vereinfachungspotenzial zu identifizieren. Ziel ist es, die verschiedenen Regelwerke effektiver zu gestalten, indem bürokratische Belastungen und vermeidbare Kosten (insbesondere für KMU) reduziert werden, ohne die unter bestehender Gesetzgebung bereits vereinbarten Umweltziele zu beeinträchtigen.

Der Schwerpunkt des Umwelt-Omnibus liegt auf der Umweltgesetzgebung in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Industrieemissionen und Abfallwirtschaft. Nach Auswertung der Rückmeldungen von Interessenträgern wird die Kommission Maßnahmen zur Vereinfachung der Vorschriften in diesen Bereichen verabschieden. Die Kommission hat in ihrer Aufforderung zur Stellungnahme einige potenzielle Maßnahmen genannt und darauf hingewiesen, dass sich die Liste je nach Rückmeldungen und weiterer Überprüfung noch verändern kann: Konkret benannt werden die Abschaffung der SCIP-Datenbank (Substances of Concern In Products) gemäß der Abfallrahmenrichtlinie; die Harmonisierung der Vorschriften für Bevollmächtigte im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sowie Erleichterung der EPR-Berichtspflichten; die Straffung der Berichtspflichten und die Beseitigung doppelter Berichtserfordernisse; die Förderung der weiteren Digitalisierung von Berichterstattung in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Industrieemissionen und Abfallwirtschaft; sowie die Behebung von Genehmigungsherausforderungen im Zusammenhang mit Umweltprüfungen.

Die Entwaldungsverordnung (EUDR) oder die Verordnung über das Verbot der aus Zwangsarbeit hergestellten Produkte (FLR) werden nicht explizit erwähnt, obwohl in der Vergangenheit spekuliert wurde, dass beide Teil des Umwelt-Omnibus sein könnten.

Wie können sich Interessenträger beteiligen?

Alle Interessenträger, einschließlich Unternehmen, KMU, öffentliche Stellen, Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen und die Wissenschaft, können schriftliche Rückmeldungen über das Have your say-Portal der Kommission bis zum 10. September 2025 um Mitternacht (Brüsseler Zeit) einreichen. Alle Beiträge werden online veröffentlicht. Wir empfehlen allen Interessenträgern ausdrücklich, ihre Ansichten und Rückmeldungen im Rahmen dieser Aufforderung zur Stellungnahme zu teilen. Das Cattwyk-Team unterstützt Sie hierbei gerne.

Porträt der Rechtsanwältin und Senior Associate Dr. Julia Hörnig. Sie trägt ein weißes Oberteil mit einer schwarz-weiß gemusterten Jacke und eine schwarze Hose. Sie hat lange, gewellte braune Haare und lächelt in die Kamera.
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