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Iran Embargo: Auslösung des Snapback-Mechanismus

Sep 2, 2025

Am 28. August 2025 haben Deutschland, Frankreich und das Vereinigten Königreich den in Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrats vorgesehenen Snapback-Mechanismus ausgelöst. Dadurch könnten die durch den UN-Sicherheitsrat verhängten wirtschaftlichen Sanktionen gegen den Iran wiedereingesetzt werden. Die Sanktionen waren 2015 im Gegenzug gegen die Verpflichtung des Irans zum Abbau seines Atomprogramms im Wege des Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) ausgesetzt worden. Aufgrund der andauernden Verstöße gegen die Verpflichtungen des JCPoA durch den Iran sowie des Scheiterns der Verhandlungen über ein mögliches Nachfolgeabkommens könnten die Sanktionen nun wieder in Kraft treten, sofern nicht innerhalb von 30 Tagen eine Einigung erzielt wird.

Hintergrund

Der JCPoA wurde von den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (China, Frankreich, Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika) gemeinsam mit Deutschland (P5+1) und der EU mit dem Iran verhandelt und 2015 unterzeichnet. Danach ging der Iran umfassende Verpflichtungen zur Begrenzung seines Atomprogramms ein. Im Gegenzug wurden die weitreichenden wirtschaftlichen Sanktionen gegen den Iran ausgesetzt. 2018 stiegen die Vereinigten Staaten während der ersten Amtszeit von Präsident Trump aus dem Abkommen aus, ein Wiedereintritt unter Präsident Biden kam nicht zustande. Ebenso wurden wiederholt Verstöße durch den Iran gegen die Vereinbarungen aus dem Abkommen festgestellt. Im Februar 2025 verkündete dann der Iran seinen Austritt aus dem Abkommen. Auch Verhandlungen über ein neues Abkommen scheiterten.

Snapback-Mechanismus

Resolution 2231(2015) des Sicherheitsrates, in welcher dieser den JCPoA billigte, sieht einen sogenannten Snapback-Mechanismus vor (Ziff. 11). Danach können die UN-Sanktionen bei erheblichen Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem Abkommen wiedereingesetzt werden. Der Mechanismus kann durch jeden der an dem JCPoA teilnehmenden Staaten ausgelöst werden, indem er eine Mitteilung an den UN-Sicherheitsrat übermittelt. Der Sicherheitsrat muss dann innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung eine Resolution verabschieden, in der die Aufhebung der Sanktionen bestätigt wird. Andernfalls treten die Sanktionen automatisch nach Ablauf der 30 Tage wieder in Kraft – ohne, dass eine weitere Abstimmung erforderlich ist. Hat kein Mitglied des Sicherheitsrates innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Mitteilung einen Vorschlag für eine entsprechende Resolution über eine Fortdauer der Sanktionsaussetzung vorgelegt, soll der Präsident des Sicherheitsrats einen solchen Vorschlag machen und innerhalb von 30 Tagen zur Abstimmung bringen.  

Der Snapback-Mechanismus bezieht sich ausdrücklich nur auf die Sanktionen des UN-Sicherheitsrats, die sich aus den Resolutionen 1696 (2006), 1737(2006), 1747(2007), 1803(2008), 1835(2008), 1929(2010) und 2224(2015) ergeben. Sie umfassen unter anderem ein vollständiges Waffenembargo, ein Verbot der Zusammenarbeit mit dem Iran bei nuklearen Fragen sowie eine Erschwerung von Finanztransaktionen. Obwohl der JCPoA auch Regelungen über die Aufhebung von EU- und unilateralen Sanktionen vorsieht, sind diese nicht von dem Snapback-Mechanismus umfasst (Ziff. 11 i.V.m. 7(a) Resolution 2231(2015)). Im Fall des Snapbacks würden die Sanktionen der EU gegen den Iran, die durch die VO (EU) 2015/1861 vom 18. Oktober 2015 aufgehoben wurden, nicht automatisch wieder in Kraft gesetzt. Mit einer entsprechenden Entscheidung des Rates und der Wiedereinsetzung der Sanktionen ist aber zu rechnen.

Wie geht es weiter?

Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich haben am 28. August 2025 eine entsprechende Mitteilung über die Verstöße des Iran gegen die Verpflichtungen aus dem JCPoA an den Sicherheitsrat übermittelt. Der Mechanismus ist auf zehn Jahre nach der Annahme des JCPoA begrenzt und wäre damit im Oktober ausgelaufen. Die drei Staaten haben sich somit ihres letzten verbleibenden Druckmittels auf den Iran bedient. In ihrer gemeinsamen Erklärung dazu haben die drei Außenminister angekündigt, innerhalb der nun laufenden 30 Tage Verhandlungen mit dem Iran aufzunehmen, um ein Wiederinkrafttreten der Sanktionen abzuwenden. Sollte hier eine Einigung erzielt werden, müsste noch der UN-Sicherheitsrat eine Resolution über die Fortsetzung der bisherigen Sanktionserleichterungen verabschieden. Russland und China haben bereits einen Entwurf vorgelegt. Fraglich ist allerdings, ob dieser die erforderliche Mehrheit erreichen wird. Zudem steht den ständigen fünf Mitgliedern ein Vetorecht zu. Es bleibt abzuwarten, ob in den kommenden 30 Tagen, ob eine Einigung mit dem Iran erzielt werden kann. Angesichts der Spannungen zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten besteht aber eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Sanktionen wieder eingesetzt werden.