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Verschärfte Zölle auf Agrarimporte aus Russland und Belarus

Jul 2, 2025

Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2025/1227 vom 17. Juni 2025 tiefgreifende Änderungen an den Einfuhrzöllen für Düngemittel und landwirtschaftliche Waren aus Russland und Belarus vorgenommen. Russische und belarussische Erzeugnisse können nicht mehr im Rahmen von Zollkontingenten eingeführt werden; Zölle auf diese Waren werden drastisch erhöht. Für Düngemittel werden schrittweise Zölle eingeführt.  

Hintergrund

Die Maßnahmen ergehen im Kontext der weiterhin angespannten geopolitischen Lage. Sie sind Teil einer umfassenden Strategie, um die Abhängigkeit der EU von russischen und belarussischen Importen im Landwirtschaftssektor zu reduzieren und so die Versorgungssicherheit der Union langfristig zu erhöhen. Gleichzeitig soll der EU-Agrarsektor insbesondere im Bereich der Düngemittel vor zu plötzlichen Zollerhöhungen geschützt werden, weswegen für die Zölle auf Düngemittel eine besondere schrittweise Erhöhung bis 2028 gilt.

Streichung von Zollkontingenten und Zollerhöhungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Bisher konnten Waren, für die Zölle anfallen, im Rahmen von begrenzten Mengen mit einem niedrigeren Zollsatz eingeführt werden (Zollkontingente). Die Streichung dieser Zollkontingente für bestimmte Waren mit Ursprung in Russland und Belarus ist ein zentrales Element der Verordnung 2025/1227.  

Umfasst sind alle in der Verordnung gemäß der Kombinierten Nomenklatur der EU („KN“) gelisteten Waren. Die Maßnahme betrifft Produkte wie beispielsweise Reis (KN 1006), Hafer (KN 1004), Milcherzeugnisse (KN 04) und Fleisch (KN 02) sowie Zubereitungen zur Tierfütterung (KN 2309 ff).  

Zusätzlich zur Streichung von Zollkontingenten werden auf alle davon betroffenen Waren zusätzliche Zölle in Höhe von 50% eingeführt. Hierbei wird keine Rücksicht darauf genommen, ob und in welcher Höhe bereits Zölle bestehen.  

Die Streichung der Zollkontingente sowie die um 50% erhöhten Zölle gelten ab dem 20. Juli 2025.

Gestaffelte Zollerhöhungen für Düngemittel

Die Verordnung sieht zudem eine besondere gestaffelte Zollerhöhung für Düngemittel vor. Betroffen sind mineralische oder chemische Stickstoffdünger (KN 3102) und bestimmte kombinierte Düngemittel (aus den KN-Codes 3105 ff.). Folgende schrittweise Erhöhung ist vorgesehen, wobei der Wertzollsatz gleichbleibt, während sich die Pauschale pro Tonne jährlich erhöht:  

Ab 1. Juli 2025

  • Stickstoffdünger: 6,5 % Wertzoll + 40 €/Tonne
  • Kombinierte Dünger: 6,5 % Wertzoll + 45 €/Tonne

Ab 1. Juli 2026

  • Stickstoffdünger: zusätzlich +60 €/Tonne
  • Kombinierte Dünger: zusätzlich +70 €/Tonne

Ab 1. Juli 2027

  • Stickstoffdünger: zusätzlich +80 €/Tonne
  • Kombinierte Dünger: zusätzlich +95 €/Tonne

Ab 1. Juli 2028

  • Stickstoffdünger: zusätzlich +315 €/Tonne
  • Kombinierte Dünger: zusätzlich +430 €/Tonne

Zusätzlich gilt: Wird in einem Jahr eine bestimmte Importmenge überschritten (z. B. 2,7 Mio. Tonnen Düngemittel im Zeitraum Juli 2025 – Juni 2026), tritt sofort die höchste Pauschale pro Tonne in Kraft.

Die Kommission behält sich vor, die Zölle gegen Düngemittel auszusetzen, sollte sie einen erheblichen Preisanstieg im Vergleich zum Preisniveau von 2024 beobachten.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Düngemittel jedweder Art aus Russland oder Belarus importieren, sollten dringend prüfen, ob sie betroffen sind und ggf. die ihnen entstehenden Kosten kalkulieren. Bei Fragen zur konkreten Betroffenheit Ihrer Warengruppen und strategischen Überlegungen zur Einfuhr betroffener Erzeugnisse stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.