Verordnung über Stahlüberkapazitäten: Gezielte Konsultation zur ersten Überprüfung des Produktumfangs bis zum 30. September 2026

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Isabel Fressynet, LL.M.
Avocate & Attorney | Counsel
Lars Hillmann
Rechtsanwalt | Counsel
Jin Woo KIM, LL.M.
Attorney | Counsel
Anna E. Golouchko, LL.M.
Avocate | Associate

Die Europäische Kommission hat am 30. Juli 2026 eine gezielte Konsultation eingeleitet. Ziel ist es, von den Interessenträgern Informationen und Einschätzungen dazu einzuholen, welche Warengruppen in den Anwendungsbereich der neuen EU-Verordnung über Stahlüberkapazitäten (Verordnung (EU) 2026/1384) aufgenommen werden sollten. Es handelt sich um die erste von mehreren in der Verordnung vorgesehenen Überprüfungen des Produktumfangs. Die Konsultation läuft acht Wochen, vom 30. Juli bis zum 30. September 2026.

Die seit dem 1. Juli 2026 geltende Verordnung sieht zollfreie Kontingente von insgesamt 18,3 Millionen Tonnen in 26 Warenkategorien vor. Einfuhren außerhalb der Kontingente unterliegen einem Zollsatz von 50 %. Daneben gilt zur Erhöhung der Transparenz eine „Melt-and-pour"-Nachweispflicht hinsichtlich des Ortes, an dem der Stahl zu erst geschmolzen und gegossen wurde. Nach Art. 12 Abs. 1 der Verordnung muss die Kommission bis zum 31. Dezember 2026 prüfen, ob der Produktumfang um folgende, nach ihren Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) bezeichnete Warenkategorien zu erweitern ist:

  • Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen (7303 00 10, 7303 00 90);‍
  • Draht aus nichtlegiertem und anderem legierten Stahl (7229 20 00, 7229 90 20, 7229 90 50, 7229 90 90);
  • Draht aus nichtrostendem Stahl (7223 00 11, 7223 00 19, 7223 00 91, 7223 00 99); sowie
  • geschmiedeter Stabstahl aus nichtlegiertem und anderem legierten Stahl (7214 10 00, 7228 10 50, 7228 40 10, 7228 40 90).

Die Konsultation dient der Erhebung von Informationen, die der Kommission als Tatsachengrundlage für ihre Entscheidung dienen, ob sie dem Europäischen Parlament und dem Rat eine entsprechende Erweiterung des Produktumfangs vorschlägt. Stellungnahmen können interessierte Parteien bis zum 30. September 2026 über das Online-Formular der Kommission einreichen (hier). Die Konsultation richtet sich insbesondere an Stahlhersteller (vorgelagerte Stufe), Stahlverwender (nachgelagerte Stufe), Importeure und Händler von Stahl, Berater, Rechtsanwälte, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und von Drittländern sowie die nationalen Zollbehörden.