Brücken über weite Distanzen - EU und Australien intensivieren ihre Beziehungen

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Dr. Hartmut Henninger
Rechtsanwalt | Gesellschafter
Dr. Victoria Seeliger
Rechtsanwältin | Associate

In die Reihe der neuen Partnerschaften der EU fügt sich in diesem Jahr ein weiteres Highlight ein: der Abschluss eines neuen Freihandelsabkommens („FTA“) und die Gründung einer Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft zwischen der Europäischen Union („EU“) und Australien. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der australische Premierminister Anthony Albanese gaben am 24. März 2026 in Canberra die politische Einigung über die Inhalte des Freihandelsabkommens bekannt; die Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft war bereits zuvor virtuell unterzeichnet worden. Nach den jüngst abgeschlossenen Abkommen – unter anderem mit den Mercosur-Staaten und Indien – trägt dieses Abkommen zur weiteren Diversifizierung des Netzwerkes der EU-Handelspartner in der strategisch wichtigen Regionen bei. Für die EU bringt das Freihandelsabkommen insbesondere eine weitgehende Abschaffung der Zölle auf Warenausfuhren, einen verbesserten Zugang zum australischen Markt für kritische Rohstoffe sowie erleichterte Bedingungen für dieTeilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in Australien mit sich.

Zollsenkungen

Ein zentrales Element des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Australien ist der umfassende Abbau gegenseitiger Zölle. Mit Inkrafttreten des Abkommens werden die zahlreiche Zölle unmittelbar aufgehoben, während andere Zölle für bestimmte Waren schrittweise über festgelegte Übergangszeiträume reduziert werden. Insgesamt werden künftig rund 99 % der EU-Ausfuhren nach Australien zollfrei sein. Dies betrifft insbesondere ein breites Spektrum an Industriegütern, Maschinen, Transportausrüstung, chemischen Erzeugnissen sowie Agrarprodukten. Bestimmte Stahlprodukte bleiben jedoch von den Zollpräferenzen ausgenommen. Zum Schutz der europäischen Landwirtschaft gelten für die Einfuhr ausgewählter sensibler Agrarerzeugnisse – insbesondere Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch, Zucker, bestimmten Milcherzeugnissen sowie Reis tarifäre Zollkontingente. Nach Ausschöpfung dieser Kontingente finden weiterhin höhere Zollsätze Anwendung.

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die EU-Ausfuhren nach Australien infolge des Abkommens mittelfristig um etwa 33 % steigen werden.

Zugang zu kritischen Rohstoffen

Ein weiterer zentraler Aspekt des Abkommens ist der verbesserte Zugang der EU zu kritischen Rohstoffen (Critical Raw Materials, „CRMs“), die für wachstumsstarke Zukunftsindustrien – insbesondere Netto-Null-Technologien und den digitalen Sektor – unverzichtbar sind. Vor dem Hintergrund einer in den kommenden Jahren deutlich steigenden Nachfrage und einer hohen Importabhängigkeit der EU bei zahlreichen dieser Rohstoffe – etwa Lithium (100 %) und Tantal (99 %) – kommt Australien als bedeutendem Produzenten eine erhebliche strategische Bedeutung zu. Mit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens werden die bilateralen Zölle sowohl auf die Rohstoffe selbst als auch auf daraus hergestellte Produkte gesenkt oder vollständig abgeschafft.

Safeguard-Clauses

Das Abkommen enthält zudem bilaterale Schutzklauseln („Safeguards“), die darauf abzielen, wirtschaftliche Beeinträchtigungen oder Marktstörungen infolge eines plötzlichen Anstiegs der Einfuhren nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zu vermeiden. Diese Schutzmechanismen ermöglichen es den Vertragsparteien insbesondere, vorübergehend wieder erhöhte Zollsätze einzuführen oder zeitlich befristete mengenmäßige Beschränkungen für Einfuhren zu verhängen.

Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft

Die neue Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft zielt auf eine vertiefte Zusammenarbeit in zentralen sicherheitspolitischen Bereichen ab, darunter maritime Sicherheit, Cybersicherheit, die Bekämpfung hybrider Bedrohungen sowie die Abwehr ausländischer Informationsmanipulation und -einflussnahme. Vorgesehen sind unter anderem regelmäßige Sicherheits- und Verteidigungsdialoge sowie ein intensivierter Austausch sicherheitsrelevanter Informationen..

Ausblick

Die ausgehandelten Texte wurden kürzlich von der EU-Kommission veröffentlicht; relevante Anhänge liegen teilweise noch nicht vor. Im nächsten Schritt wird die Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Unterzeichnung des Abkommens vorlegen. Der Rat entscheidet hierüber gemäß Art. 218 Abs. 5 AEUV mit qualifizierter Mehrheit, da das Abkommen in den Anwendungsbereich der Gemeinsamen Handelspolitik nach Art. 207 Abs. 4 AEUV fällt. Für den formellen Abschluss ist nach Art. 218 Abs. 6 Buchst. a AEUV die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Dieses kann seine Zustimmung erteilen oder verweigern und hat zudem die Möglichkeit, gemäß Art. 218 Abs. 11 AEUV eine Stellungnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Vereinbarkeit des Abkommens mit dem Unionsrecht einholen. Soweit das Abkommen Bestimmungen umfasst, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen – etwa im Bereich des Investitionsschutzes oder bestimmter Schutzmechaismen –, ist zusätzlich eine Ratifikation durch die Mitgliedstaaten erforderlich. Nach Abschluss sämtlicher Verfahrensschritte erfolgt die Unterzeichnung durch die EU und Australien.