Mit ihrem fünften Jahresbericht über die Anwendung der EU-Screening-Verordnung (EU) 2019/452 („VO 2019/452“) gibt die Europäische Kommission einen Überblick über die Entwicklung ausländischer Direktinvestitionen in der EU sowie die Praxis der nationalen Investitionskontrollbehörden und des europäischen Kooperationsmechanismus im Berichtsjahr 2024. Die Daten zeigen insbesondere die anhaltende Fokussierung der Behörden auf kritische Technologien sowie die zentrale Rolle Deutschlands.
Der Bericht zeigt ein differenziertes Bild der Entwicklung ausländischer Direktinvestitionen in der EU. Während die Zahl der grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen im Jahr 2024 mit insgesamt 1.954 Transaktionen gegenüber dem Vorjahr weitgehend stabil blieb, setzte sich bei Greenfield-Investitionen der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort. Die Europäische Kommission führt diese Entwicklung insbesondere auf das weiterhin von geopolitischen Spannungen, Handelskonflikten und makroökonomischen Unsicherheiten geprägte Investitionsumfeld zurück.
Gleichwohl bleibt die Europäische Union ein attraktiver Zielmarkt für internationale Investoren. Die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich stellten auch 2024 die wichtigsten Herkunftsländer ausländischer Investitionen dar und waren zusammen für mehr als 40 % der erfassten M&A-Transaktionen verantwortlich.
Auch blieb Deutschland im Jahr 2024 das wichtigste Zielland für ausländische Direktinvestitionen. Von den insgesamt 1.954 im Jahr 2024 erfassten ausländischen Direktinvestitionen entfielen 412 Transaktionen bzw. 21 % auf deutsche Zielunternehmen. Deutschland lag damit erneut deutlich vor Frankreich (264 Transaktionen) und Spanien (230 Transaktionen). Die Zahl der Transaktionen mit deutschen Zielunternehmen erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 17 %. Die Prüfpraxis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) lässt sich den Jahresberichten zur deutschen Investitionsprüfung entnehmen, die auf der Website des BMWE veröffentlicht werden.
Auch im Jahr 2024 wurde die überwiegende Mehrheit der geprüften Transaktionen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten freigegeben. 86 % der förmlich geprüften Transaktionen wurden ohne Auflagen freigegeben (2023: 85 %). Weitere 9 % wurden nur unter Auflagen oder Zusicherungen genehmigt (2023: 10 %). In weiteren 4 % wurde der Antrag, ebenso wie im Jahr 2023, vor Abschluss des Verfahrens zurückgenommen. Lediglich 1 % der Fälle endete, wie bereits im Durchschnitt der Vorjahre, mit einer Untersagung.
Die geringe Zahl formeller Untersagungen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die nationalen Behörden in Einzelfällen bereit sind, Transaktionen zu untersagen. Dies zeigen aktuelle Entscheidungen in mehreren Mitgliedstaaten, darunter die Untersagung der Übernahme der Konrad Zippel Spediteur GmbH durch die chinesische Reederei COSCO in Deutschland sowie die jüngsten Untersagungsentscheidungen in Belgien (Übernahme der NHV Group durch die GD Helicopter Finance Limited) und den Niederlanden (Übernahme der Solvinity Group B.V. durch Kyndryl).
Im Regelfall dienen Investitionskontrollverfahren jedoch primär der Identifikation und Steuerung sicherheitsrelevanter Risiken und führen nur in Ausnahmefällen zu einem Verbot der Transaktion. Für die Transaktionspraxis liegen die maßgeblichen Auswirkungen daher regelmäßig an anderer Stelle. Investoren müssen mögliche Meldepflichten, verlängerte Vollzugsfristen, behördliche Informationsanforderungen sowie gegebenenfalls Auflagen oder sonstige Beschränkungen frühzeitig in die Transaktionsplanung einbeziehen.
Neben den nationalen Verfahren untersucht der Bericht die Anwendung des Kooperationsmechanismus nach Art. 6 VO 2019/452. Dieser verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestimmte Investitionen der Europäischen Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten mitzuteilen, damit mögliche Auswirkungen auf die Sicherheit oder öffentliche Ordnung EU-weit bewertet werden können.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 477 Transaktionen im Rahmen dieses Kooperationsmechanismus notifiziert. Damit bewegte sich die Zahl der Fälle auf dem Niveau des Vorjahres (488) und bestätigt die mittlerweile feste Verankerung des Kooperationsmechanismus. Von allen im Jahr 2024 mitgeteilten Fällen betrafen 19 % der Mitteilungen Transaktionen, die einer Überprüfung in zwei oder mehr Mitgliedstaaten unterzogen wurden. Gegenstand dieser Mitteilungen waren vor allem Transaktionen im verarbeitenden Gewerbe mit einem Anteil von 26 % (2023: 23 %), sowie im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie mit einem Anteil von 20 % (2023: 21 %).
Bemerkenswert ist die Konzentration der Mitteilungen auf wenige Mitgliedstaaten. Deutschland, Spanien, Österreich, Italien, Frankreich, die Niederlande und Litauen zeichneten zusammen für 84 % aller Notifizierungen verantwortlich. Gleichzeitig beteiligten sich 2024 inzwischen 21 Mitgliedstaaten aktiv am Kooperationsmechanismus, gegenüber lediglich 13 Mitgliedstaaten im Jahr 2021.
Von den 477 im Jahr 2024 notifizierten Transaktionen konnte die Europäische Kommission 92 % bereits in der ersten Prüfungsphase („Phase 1“) innerhalb von 15 Kalendertagen abschließen. Nur etwa 8 % der Fälle wurden einer vertieften Prüfung („Phase 2“) unterzogen. Der Hauptwirtschaftszweig in Phase 2 war 2024 das verarbeitende Gewerbe, auf das 50 % aller Transaktionen entfielen (2023: 39 %), gefolgt von Informations- und Kommunikationstechnologie mit 19 % (2023: 24 %).
Knapp die Hälfte aller vertieft untersuchten Fälle im Bereich des verarbeitenden Gewerbes betraf kritische Technologien. Hierbei standen insbesondere Verteidigungs- und Sicherheitstechnologien (37 %), Halbleitertechnologien (21 %) sowie Luft- und Raumfahrttechnologien (16 %) im Fokus. Die anderen kritischen Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz und Robotik, machten 26 % aller Technologien aus. Weitere 26 % der vertieft untersuchten Transaktionen entfielen auf kritische Infrastrukturen (2023: 34 %), 20 % auf kritische Ressourcen (2023: 13 %) und 5 % auf sensible Informationen oder personenbezogene Daten (2023: 2 %).
Wenngleich die statistische Wahrscheinlichkeit einer Untersagung weiterhin äußerst gering ist, bestätigt der Bericht der Europäischen Kommission einmal mehr, dass investitionskontrollrechtliche Fragestellungen mittlerweile zu den wesentlichen regulatorischen Aspekten grenzüberschreitender Transaktionen zählen.
Dieser Trend dürfte sich in den kommenden Jahren weiter verstärken. Die Investitionskontrolle wird von der Europäischen Kommission ausdrücklich als Bestandteil der europäischen Economic-Security-Strategie verstanden und zunehmend als Instrument zum Schutz kritischer Technologien, Infrastrukturen und Wertschöpfungsketten eingesetzt.
Die im Juni 2026 verabschiedete novellierte EU-Screening-Verordnung (EU) 2026/1386 unterstreicht diese Entwicklung. Sie wird die bislang geltende VO 2019/452 ab 17. Januar 2028 ersetzen und den europäischen Investitionskontrollrahmen weiter vereinheitlichen. Durch die Einführung verpflichtender Screening-Mechanismen in sämtlichen Mitgliedstaaten sowie eines stärker harmonisierten Prüfungsmaßstabs wird die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen in sicherheitsrelevanten Bereichen künftig noch stärker koordiniert auf europäischer Ebene erfolgen.