

Professor Dr. Michael Hahn, LL.M. (Michigan) berät Unternehmen und staatliche Stellen zu sämtlichen Fragen des WTO- und regionalen Freihandelsrechts. Er berät unter anderem zur Inanspruchnahme diplomatischen Schutzes durch den Heimatstaat, insbesondere durch Geltendmachung oder Abwehr staatlicher Ansprüche aus regionalen und multilateralen Handelsabkommen, begleitet Rechtssetzungsverfahren und prüft die Vereinbarkeit geplanter staatlicher Massnahmen mit wirtschaftsvölkerrechtlichen Verpflichtungen. Michael Hahn berät darüber hinaus zu sämtlichen Fragen des europäischen Beihilferechts, namentlich im Hinblick auf Drittstaatssubventionen und bezüglich sonstiger handelspolitischer Schutzmassnahmen.
Michael Hahn ist deutscher Jurist (Ass. iur.), seit 2008 Professor in der Schweiz (2008-2015, Universität Lausanne, Chaire de droit européen) und seit 2015 Direktor des Institut für Europa- und Wirtschaftsvölkerrecht der Universität Bern und des World Tade Institute. Er ist Honorarprofessor der Waikato University (Hamilton, Neuseeland); adjunct professor an der Murdoch University (Perth, Australien) sowie ständiger Gastdozent am Europa-Institut der Universität des Saarlandes. Er wird von den Vertragsparteien zahlreicher Freihandelsabkommen (u.a. CETA, CPTPP, TCA, FHA MERCOSUR-SACU, FHA Perú-UK) als Schiedsrichter gelistet.
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