„The urgency could not be greater“: Der EU-Entwurf zum Industrial Accelerator Act

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Marian Niestedt, M.E.S.
Rechtsanwalt | Gesellschafter
Dr. Victoria Seeliger
Rechtsanwältin | Associate

„The urgency could not be greater“, erklärte EU‑Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf dem European Industry Summit in Antwerpen am 11. Februar 2026. Zuvor hatte sie die tiefgreifenden Herausforderungen skizziert, mit denen die Europäische Union in einem zunehmend wettbewerbsintensiven globalen Markt und einem sich rasant wandelnden geopolitischen Umfeld konfrontiert ist. Vor diesem Hintergrund erkennt die EU mehr denn je die Notwendigkeit einer strategisch ausgerichteten und widerstandsfähigen Industriepolitik. Ihr erklärtes Ziel: den anhaltenden Rückgang der Industrieproduktion stoppen und den Anteil der verarbeitenden Industrie bis 2035 wieder auf mindestens 20 % des EU‑BIP steigern. Um diesen Wandel zu unterstützen, hat die EU‑Kommission am 4. März 2026 den Entwurf des Industrial Accelerator Act (“IAA”) vorgelegt. Er soll die industriepolitischen Zielsetzungen des Clean Industrial Deal sowie die wirtschaftssicherheitsrelevanten Prinzipien des JOIN/2025/977 in eine unmittelbar anwendbare Verordnung überführen. Der Entwurf benennt mehrere strategisch zentrale Sektoren: energieintensive Industrien, Netto‑Null‑Technologien und die Automobilindustrie. In diesen Bereichen möchte die EU zusätzliches industrielles Potenzial freisetzen, unter anderem durch verbindliche Herkunfts‑ und Dekarbonisierungsvorgaben für den Zugang zu öffentlichen Vergabeverfahren und staatlichen Förderprogrammen und verschärften Genehmigungspflichten für bestimmte Direktinvestitionen aus Drittstaaten.

Dieser Newsletter gibt einen kompakten Überblick über die Vorschläge der EU-Kommission.

Zentrale Vorschläge des Industrial Accelerator Act

Um die industriellen Potentiale der EU auszuschöpfen, zielt der IAA darauf ab, verbindliche Herkunfts- und Dekarbonisierungsvorgaben im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren sowie staatlicher Förderprogramme zu schaffen. Darüber hinaus soll der IAA Investitionsregelungen für ausländische Direktinvestitionen in aufstrebenden strategischen Schlüsselsektoren, insbesondere in Batterie- und Solar-Photovoltaiktechnologien, enthalten. Zudem sollen die behördlichen Genehmigungsverfahren für bestimmte industrielle Großprojekte – etwa für Dekarbonisierungsvorhaben in energieintensiven Industrien – durch EU-weit einheitliche Vorgaben deutlich beschleunigt und vereinfacht werden.

EU-Herkunft („Made-in-EU“) und Anforderungen an geringe CO2-Intensität bei öffentlichen Aufträgen und Subventionsprogrammen

Der IAA sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber in bestimmten Sektoren künftig zusätzliche Anforderungen   an den Unionsursprung („Union-origin“) und die kohlenstoffarme Produktion („low-carbon“) für bestimmte Produkte im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens und öffentlicher Förderregelungen berücksichtigen müssen. Der aktuelle Entwurf verpflichtet beispielsweise öffentliche Auftraggeber gemäß Anhang II der Verordnung sicherzustellen, dass mindestens 25 % des im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren zu beschaffenden Stahls in energieintensiven Industrien aus CO2‑armer Produktion stammen. Ähnliche Vorgaben sollen für andere Grundstoffe gelten, etwa Beton, Mörtel und Aluminium. Ziel ist es, hierdurch die Nachfrage nach in Europa produzierten Industrieprodukten mit geringer CO2-Intensität zu steigern sowie Investitionen in klimafreundliche Produktionsprozesse zu fördern.

Spezifische Regeln sind zudem für bestimmte Fahrzeugtypen vorgesehen – batterieelektrische Fahrzeuge (PEV), Plug‑in‑Hybride (OVC‑HEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCV). Damit etwa ein Elektro- oder Hybridfahrzeug für staatliche Förderungen oder öffentliche Beschaffung infrage kommt, muss ein bestimmter Anteil der Komponenten – nach Wert bestimmt und definiert in Anhang III – aus der EU stammen. Praktisch bedeutet das beispielsweise, dass ein Elektrofahrzeug, das in China produziert und montiert wurde, auch dann nicht für öffentliche Subventionen in Betracht käme, wenn es auf dem europäischen Markt verkauft wird. „Made in EU“ entspricht damit nicht den aus Handelsabkommen bekannten traditionellen Ursprungsregeln, sondern dient dazu europäische Produktion im Rahmen öffentlicher Beschaffung und staatlicher Förderung gezielt zu bevorzugen. Materialien aus bestimmten Drittländern (Partnerländern) werden nach dem Vorschlag jedoch als gleichwertig zum EU‑Ursprung behandelt.

Strengere Regeln für Direktinvestitionen aus Drittstaaten (FDI)

Der IAA sieht weiterhin verschärfte Genehmigungspflichten für Direktinvestitionen aus Drittstaaten in „aufstrebende strategische Sektoren“ vor, zu denen Batterietechnologien, Elektrofahrzeuge, Solar‑PV‑Technologien sowie Technologien zur Gewinnung, Verarbeitung oder zum Recycling kritischer Rohstoffe zählen. Der neue Mechanismus würde parallel zu dem schon bestehenden FDI Screening Mechanismus auf nationaler Ebene als auch der EU FDI Screening Verordnung laufen.

Ausländische Investitionen (einschließlich bestimmter Greenfield-Investitionen) in diesen Sektoren, die 100 Millionen Euro übersteigen und zum Erwerb oder der Kontrollübernahme eines EU-Unternehmens (wobei Kontrolle als mindestens 30 % des Aktienkapitals/der Stimmrechte/der Eigentumsanteile definiert ist) oder über Vermögenswerte durch Investoren führen würden, die im Eigentum von Staatsangehörigen oder Unternehmen eines Drittlandes stehen oder von diesen kontrolliert werden – sofern dieser Investor aus einem Drittland mehr als 40% der weltweiten Produktionskapazität in den betreffenden Sektoren hält – bedürfen einer vorherigen Genehmigung. In diesen Fällen dürfen ausländische Investoren höchstens 49 % der Anteile am EU-Zielunternehmen erwerben und müssen ein Joint Venture mit einem EU-Unternehmen eingehen. Die Genehmigung würde zudem nur erteilt, wenn die Investition einen konkreten Mehrwert für die EU schafft – etwa durch Technologietransfer über IP-Lizenzierungen, verpflichtenden Know-how-Austausch oder einen überwiegenden Einsatz von in der EU beschäftigten Arbeitskräften. Darüber hinaus müssen mindestens 1 % des Jahresumsatzes in Forschung und Entwicklung innerhalb der EU reinvestiert werden, und mindestens 50 % der in der EU vertriebenen Produkte müssen auch tatsächlich in der Union gefertigt sein.

Beschleunigte Genehmigungsverfahren für strategische Sektoren

Durch den IAA sollen außerdem Genehmigungsverfahren in strategischen Sektoren – einschließlich energieintensiver Industrien, Netto‑Null‑Technologien und der Automobilindustrie – vereinfacht und beschleunigt werden. Die Mitgliedstaaten wären verpflichtet, ein einheitliches, vollständig digitales Genehmigungsverfahren einzurichten, das als One‑Stop‑Shop funktioniert und auf einem einzigen Antrag basiert, der sämtliche für industrielle Fertigungsprojekte erforderlichen Genehmigungen umfasst. Der Entwurf sieht außerdem standardisierte Fristen vor – etwa eine 45‑tägige Frist für die Vollständigkeitsprüfung der eingereichten Unterlagen. Mit diesen Maßnahmen soll die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU nachhaltig gestärkt werden.

Wie geht es weiter?

Der Entwurf ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission und muss nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens nach Art. 294 AEUV im Europäischen Parlament und im Rat der EU verhandelt und angenommen werden. Auffällig ist, dass der offiziell veröffentlichte Text des IAA deutlich schlanker ausfällt, als es frühere Leaks hatten erwarten lassen. Insbesondere bleibt die Liste der als strategische Sektoren definierten Bereiche weiterhin vergleichsweise eng gefasst – und schließt bemerkenswerterweise digitale Technologien nicht ein, obwohl die EU gerade in diesem Bereich in erheblichem Umfang von Drittstaaten abhängig ist. Wie sich der Entwurf im Verlauf der Trilog-Verhandlungen weiterentwickeln wird, bleibt daher abzuwarten. Es ist wahrscheinlich, dass der Vorschlag im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch wesentlichen Änderungen unterzogen wird. Wir beobachten die Entwicklungen für Sie!